AGB der Firma
CXP Commerce Experts GmbH

Letzter Stand: 19.09.2017
CXP Commerce Experts GmbH

Technologieberatungs- & Softwarehaus
Am Schoßgatter 3
75172 Pforzheim - Germany

Telefon: +49 7231 203-676-5
E-Mail: info[at]commerce-experts.com

Geschäftsführer:
Siegfried Schüle, Mathias Duda, Andreas Wagner

Handelsregister:
Amtsgericht Mannheim
HRB 720628

Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 296944558

Angabe gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 11 der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV):
Betriebshaftpflichtversicherung: HISCOX Insurance Company Ltd., Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland, Oberanger 28, 80331 München; räumlicher Geltungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung: Es besteht weltweiter Versicherungsschutz, allerdings mit der Einschränkung, dass für Ansprüche, die vor den Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, nur für Vermögensschäden Versicherungsschutz besteht.

1.Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen der CXP Commerce Experts GmbH mit Sitz in 75172 Pforzheim, Am Schoßgatter 3 (nachfolgend: „CXP“ genannt) und dem Auftraggeber.

Unter dem Begriff Auftraggeber sind insbesondere Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu verstehen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Abweichende AGB der Auftraggeber werden nicht – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – anerkannt und werden deshalb auch nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder E-mail bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

2.Angebot

Die Angebote von CXP verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise sind Nettopreise exkl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

3.Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per E-mail erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von CXP durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-mail oder Briefpost angenommen. Im Rahmen des Auftrags besteht für CXP Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach dem Auftrag Änderungen, so hat er die hierfür anfallenden Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann CXP eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

4.Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von CXP 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist CXP berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und die Beschreitung des Rechtsweges werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Die vom Auftraggeber an CXP zu zahlende Vergütung ist nach Abschluss eines Projektes und nach Rechnungsstellung fällig. Dauert ein Projekt länger als einen Monat, ist CXP berechtigt, dem Auftraggeber die von CXP erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung zu stellen. Mit der jeweiligen Rechnungsstellung wird der Vergütungsanspruch CXP fällig.

5.Eigentum und Daten

Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.) und alle damit verbundenen Rechte bleiben Eigentum von CXP. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe, Konzepte und sonstiger Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.) hat der Auftraggeber CXP die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
CXP ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass CXP ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dieses schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat CXP dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von CXP verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. CXP haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von CXP ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6.1 Urheberrechte / Nutzungsrechte

Von CXP erstellte Entwürfe, Konzepte, Programme und alle sonstigen von CXP erstellten Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.) dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei einem Verstoß hiergegen, hat der Auftraggeber CXP eine Vertragsstrafe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Das Urheberrecht für veröffentlichte, von CXP erstellte Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.) bleibt allein bei CXP.

CXP überträgt dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte, jedoch keinerlei Eigentumsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.).

CXP bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Auftraggeber das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.) im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen CXP und dem Auftraggeber. CXP hat das Recht, auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, CXP eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von CXP, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

6.2 Pflichten / Haftungs des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller CXP übergebenen Materialien und Vorlagen berechtigt ist, den Inhalt sorgfältig kontrolliert hat und diese frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt CXP von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die Dritte gegen CXP stellen wegen eines Sachverhaltes oder eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

6.3 Kundenliste

Zu Werbezwecken darf CXP, ausgewählte Kunden – als Referenzkunden – auf seinen Internetseiten oder Printprojekten, sofern dies der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, veröffentlichen. Ist der Auftraggeber selbst auch eine Agentur und oder Vermittler zu dem Endkunden, so muss er bei jeglicher Veröffentlichung, Award Einreichungen oder sonstigen Erwähnungen des Projekts, oder der eingekauften Leistung, CXP in seiner Rolle und Tätigkeit erwähnen. Dies ist nur dann nicht der Fall wenn bei Projektstart explizit eine Exklusivität schrift. vereinbart wurde.

7.Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

8.Korrektur / Abnahme / Beanstandung

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 5 % des reinen Arbeitsaufwands nicht überschreiten, sind in den vereinbarten Preisen enthalten. Bei Überschreitung wird CXP den Kunden im Voraus informieren und dies mit diesem abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen übernimmt CXP keine Haftung. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

9. Gewährleistungen / Mängel

Im Rahmen eines jeden Auftrages verpflichtet sich CXP, vom Auftraggeber überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster usw. sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. CXP verpflichtet sich bei eventuell mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Sollte die Nachbesserung nicht umsetzbar sein (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen.

10. Haftung

CXP haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. CXP haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und Konzeptions- und Programmierarbeit sowie sonstiger Designarbeiten.

11. Überlassene Materialien

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstige Materialien, die einen Monat nach Erledigung des Auftrags/Projekts nicht abgefordert werden, übernimmt CXP keinerlei Haftung.

12. Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht CXP von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten auf erstes Anfordern frei. Soweit Daten an CXP – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

13. Teilnichtigkeit

Sollte in diesen AGB eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

14. Sonstige Bestimmungen

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von CXP zu verantworten sind, von einem Vertrag oder Projekt zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von CXP nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 25% des Nettoauftragswerts, als vereinbart.

15. Abtretungsausschluss

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Forderungen gegen CXP aus der Vertragsbeziehung mit CXP ohne deren Zustimmung abzutreten.

16. Fremdleistungen Dritter

CXP ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen auch an Dritte zu übertragen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, CXP im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

17. Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrag-)Rechtsordnungen. Ausschließlicher Gerichtstand ist Mannheim. Soweit nicht anders vereinbart ist Erfüllungsort Pforzheim. Die englische Übersetzung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen dient nur zum besseren Verständnis für den Vertragspartner. Die deutsche Version ist vertraglich bindend.